Monday, 2. March 2015

Spender, die im Jahr 2014 mehr als 100€ dem Förderverein haben zukommen lassen, erhalten die Spendenbescheinigung per Post. Für alle anderen Spenden gilt der vereinfachte Spendennachweis im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung durch Vorlage des Kontoauszuges der Abbuchung. Der Vereinfachte Nachweis kann für Spenden bis 100€ (ab 1.9.2014 bis 200€) gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.